10.12.08 - Offizielle Stellungnahme des kroatischen TV
Portal: Medulin+Kazela | Autor: medulinka |
Conny hat auf ihr Email eine sehr ausführliche Antwort des kroatischen Tourismusverbandes auf unseren "Offenen Brief" bekommen, die einerseits interessant zu lesen ist und andererseits bezüglich des FKK-Teils von Kazela sehr erhellend ist. Diesbezüglich wurde von den italienischen Pächtern wohl schon "ganze Arbeit" geleistet.
Legende:
Gesetzestexte
Die neuen kroatischen Baugesetze:
Seit dem 1. Januar 2004 ist das neue Baugesetz (Narodne novine [NN], Nr. 175/03) in Kraft; es umfasst 226 Artikel. Mit dem Gesetz über Änderungen und Ergänzungen des Raumordnungsgesetzes (NN, Nr. 100/04) verabschiedete die neue HDZ-Regierung am 9.Juli 2004 insgesamt 84 ändernde und ergänzende Artikel.
Elf alte untergesetzliche, unmittelbar im Baubereich geltende Durchführungsvorschriften (so genannte pra-vilnik, eine Art Ministererlass), sind demnächst auf Grund der beiden neuen Gesetze neu zu erlassen.Küstenschutz ist zum besonderen Anliegen der kroatischen Regierung erklärt worden: alle Inseln, das Festland in einem Streifen von 1.000 m Breite entlang der Küstenlinie sowie der Meeresbereich in einem Streifen von 300 m Breite entlang der Küstenlinie ist nun ein Bereich von besonderem Interesse für die Republik Kroatien.
Die Bebauung des Küstenbereichs ist nur bei Vorliegen eines städtischen Bebauungsplans möglich. Ausnahmen sind nur für Infrastrukturobjekte möglich, wenn sie im Einklang mit den entsprechenden Raumordnungsdokumenten stehen.
Alle Raumpläne im geschützten Küstenbereich werden erst nach Zustimmung des Umwelt- und Bauministeriums erlassen; falls diese Zustimmung nicht innerhalb von 60 Tage erteilt wird, gilt ihre Erteilung als angenommen (Art. 45a des Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen des Raumordnungsgesetzes).Baugenehmigungen werden so erteilt, dass die verschiedenen, teilweise entgegengesetzten Interessen rechtmäßig geschützt werden. Der Investor kann innerhalb von wirtschaftlich vertretbaren Fristen sein Bauvorhaben zu Ende bringen. Innerhalb von 30 Tagen muss eine Bestätigung über die Übereinstimmung eines Hauptprojektes mit den Sondervorschriften seitens der zuständigen Baubehörde erteilt werden. Wird sie nicht fristgerecht erteilt, bzw. erfolgt keine begründete Ablehnung, ist es möglich, eine Baugenehmigung einzuholen, als hätte man die Bestätigung erhalten.
Die Schutzinteressen der Eigentümer der benachbarten Grundstücke einer künftigen Baustelle werden durch Ladung auf die Baustelle (evtl. durch Zeitungen) gestärkt. Eine Baubehörde muss vor Erteilung einer Baugenehmigung nicht mehr herausfinden, wer die Verfahrensparteien sind, da jetzt die Eigentümer der benachbarten Grundstücke ihren Status einer Verfahrenspartei selbst beweisen müssen.
Das neue Baugesetz unterscheidet bei Erteilung einer Baugenehmigung Bauobjekte der gewöhnlichen Komplexität und einfachen Bauobjekte, für die keine Lokationsgenehmigung mehr notwendig ist. Die Anzahl der einfachen Bauobjekte wurde erhöht. Die Adaptation eines brauchbaren Bauobjektes ist u.a. dadurch wesentlich erleichtert, weil die Nachbarn keine Verfahrensparteien mehr sind.
Mit dem Bau darf allgemein nur auf Grund einer rechtskräftigen Baugenehmigung begonnen werden.
Der Bauinvestor darf entscheiden, auf Grund einer endgültigen, aber noch nicht rechtskräftigen Baugenehmigung zu bauen. Für die Risiken haftet er selbst trägt.
Vertagt ein Investor sein Bauvorhaben, obwohl eine endgültige Baugenehmigung schon erteilt wurde, weil eine Verfahrenspartei rechtsmissbräuchlich ein Verwaltungsgerichtsverfahren eingeleitet hat, kann der Bauinvestor von dieser Verfahrenspartei Schadenersatz und entgangenen Gewinn verlangen. Das Verwaltungsgericht hat innerhalb von einem Jahr eine Entscheidung zu treffen.
Das neue Baugesetz verlangt eine gesetzliche Regelung für die Geltendmachung des so genannten öffentlichen Interesses, womit die zahlreichen, bisherigen untergesetzlichen Vorschriften beseitigt wurden. Damit wurden die bisherigen Hindernisse für Bauvorhaben, die auf Grund zahlreicher, unklarer Bestimmungen diverser Vorschriften zum so genannten öffentlichen Interesse im Baubereich entstanden sind, beseitigt.
Außer in den vom Krieg stark betroffenen Gebieten besteht nun ein Verbot des Selbstbauens. Dies wird voraussichtlich das Baugewerbe stärken. Ebenso wurde durch zahlreiche andere gesetzliche Bestimmungen die Bedeutung der Fachkräfte stärker herausgestellt. Künftig müssen Fachkräfte im Baubereich alle vier Jahre die Fachprüfung erneut ablegen.
Im Rahmen der Anpassung der kroatischen technischen Vorschriften mit dem EU-Recht hat man die EU-Richtlinie über Bauprodukte übernommen. Damit ist mit den früher verabschiedeten Gesetzen über Akkreditierung und Normierung ein weiterer Schritt in Richtung einer erfolgreichen Anpassung an die EU-Standards gemacht worden.
Weitere Informationen erhalten sie bei:
Prof. Dr. sc. Zoran Pokrovac, (Universität Split/Kroatien)
Rechtskundiger auf dem Gebiet des kroatischen Rechts, E-Mail: Zoran.pokrovac@st.htnet.hr
Kurtaxegesetzestext
Auszug aus dem KURTAXENGESETZ (Gesetzblatt "Narodne novine", Nr. 35/95; 52/95; 64/00)
Artikel 1
Einwohner, die in einem Touristenort außerhalb ihres Wohnsitzes eine Übernachtungsdienstleistung in einem Beherbergungsbetrieb in Anspruch nehmen, in dem die gastgewerbliche oder touristische Tätigkeit betrieben wird (nachstehend Unterkunftsobjekt genannt), sind verpflichtet, eine Kurtaxe zu entrichten. Als Unterkunftsobjekt im Sinne dieses Gesetzes gelten: ein Hotel, eine Pension, ein Motel, ein touristisches Apartment, ein Erholungszentrum, ein Erholungszentrum für Kinder und Jugendliche, ein Campinghaus und eine Ferienwohnung, ein Mietzimmer, ein Kurort, eine Berghütte, ein Quartier, ein Liegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus (Ankerplatz, Anlegeplatz, touristischer Hafen, Yachthafen und Nautikzentrum) sowie alle sonstigen Objekte, in denen Übernachtungsdienstleistungen für Einwohner angeboten werden.
Artikel 2
Kurtaxpflichtig ist auch der Eigentümer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung in einem Ferienort und alle Personen, die sich in diesem Haus oder in dieser Wohnung aufhalten. Die Personen aus Absatz 1 dieses Artikels haben eine Kurtaxe dann zu entrichten, wenn sie sich in diesem Ferienhaus oder dieser Ferienwohnung im jeweiligen Ferienort im Zeitraum vom 15. Juni bis zum 15. September aufhalten. Kurtaxpflichtig ist auch der Eigentümer eines Wasserfahrzeugs, das sich am Liegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus befindet, wenn er sich auf diesem Wasserfahrzeug aufhält, sowie alle Personen, die sich auf diesem Wasserfahrzeug aufhalten. Als Ferienhaus oder Ferienwohnung aus Absatz 1 dieses Artikels gilt jedes Gebäude oder jede Wohnung, die saisonal oder gelegentlich benutzt wird. Als Ferienhaus im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht Wirtschaftsgebäude, die zur Unterbringung von landwirtschaftlichen Maschinen, Werkzeugen u. ä. dienen.
Artikel 3
Der Kurtaxpflicht unterliegen nicht:
1. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,
2. Blinde und Gehörlose sowie körperlich Behinderte,
3. Teilnehmer an Schulausflügen, die von schulischen Einrichtungen veranstaltet werden,
4. Personen, die von einer Gesundheitseinrichtung in einen Kurort zur Behandlung eingewiesen wurden,
5. langjährige Stammgäste im jeweiligen Ferienort, die sich um die Förderung des Tourismus verdient gemacht haben, auf Vorschlag des Ortsausschusses, und nach einem Sonderbeschluss des Fremdenverkehrsrats des jeweiligen Fremdenverkehrsverbands,
6. Mitarbeiter des Innen- sowie des Verteidigungsministeriums, wenn sie in einem Unterkunftsobjekt übernachten und sich in der Ausübung einer amtlichen Funktion befinden,
7. Saisonarbeiter mit angemeldetem Aufenthalt im jeweiligen Ferienort,
8. Reisende auf einem Passagierschiff im internationalen Seeverkehr, wenn sich das Schiff am Ankerplatz oder am Liegeplatz in einem Hafen befindet,
9. Eigentümer eines authentischen alten Familienhauses, das durch Vererbung von einem Erblasser erworben wurde, der seinen Wohnsitz im jeweiligen Ferienort hatte, sowie seine Familienangehörigen, wenn sie sich in diesem Haus aufhalten.
Artikel 4
Personen ab dem vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen 50% der Kurtaxe.
Artikel 5
Der Eigentümer aus Artikel 2 Absatz 1 dieses Gesetzes und seine engen Familienangehörigen zahlen 70% der Kurtaxe. Als enge Familienangehörige des Eigentümers eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung gelten im Sinne dieses Gesetzes sein Ehepartner, seine Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Eltern und Adoptiveltern.
Artikel 5a
Personen, die sich auf einem Wasserfahrzeug aufhalten, während sich dieses an einem Dauerliegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus befindet, entrichten die Kurtaxe in Form einer Jahrespauschale. Ein Dauerliegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus ist im Sinne dieses Gesetzes ein Liegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus, der aufgrund eines Pachtvertrags über einen Zeitraum von einem Jahr benutzt wird. Die Jahrespauschale aus Absatz 1 dieses Artikels hat der Nutznießer eines Dauerliegeplatzes in einem Hafen für nautischen Tourismus in einem einmaligen Betrag für alle Personen zu entrichten, die sich auf dem Wasserfahrzeug aufhalten. Die Höhe der Jahrespauschale der Kurtaxe für die Nutznießer eines Dauerliegeplatzes in einem Hafen für nautischen Tourismus wird auf Vorschlag des Tourismusministers von der Regierung der Republik Kroatien festgelegt.
Artikel 5b
Eine juristische und natürliche Person, die die Leistung eines Dauerliegeplatzes in einem Hafen für nautischen Tourismus anbietet, ist verpflichtet, spätestens bis zum 31. Mai des jeweils laufenden Jahres ans Fremdenverkehrsamt der Gemeinde, der Stadt oder ans Fremdenverkehrsamt des Ortes die Angaben über die abgeschlossenen Pachtverträge über einen Dauerliegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus, und zwar die Bezeichnung und die Zulassungsnummer des Wasserfahrzeugs, den Vor- und Nachnamen sowie die persönliche ID-Nummer oder die Reisepass-Nummer des Inhabers des Wasserfahrzeugs vorzulegen. Die juristische und natürliche Person aus Absatz 1 dieses Artikels ist verpflichtet, an die Fremdenverkehrsämter aus Absatz 1 dieses Artikels, jede Änderung der Angaben bezüglich der Pachtverträge über einen Dauerliegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus sowie jeden neuen Pachtvertrag über einen Dauerliegeplatz spätestens innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag des Eintritts der jeweiligen Änderung bzw. ab dem Tag des Vertragsabschlusses anzumelden.
Artikel 6
Die Kurtaxe wird pro Übernachtung erhoben, soweit durch dieses Gesetz nicht anders bestimmt. Die Kurtaxe wird unter den gleichen Bedingungen auch von ausländischen Staatsbürgern entrichtet. Auf ausländische Staatsbürger finden die Bestimmungen aus Artikel 5 und 12 dieses Gesetzes keine Anwendung.
Artikel 7
Die Personen aus Artikel 3 Punkt 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 und 9 dieses Gesetzes belegen ihren Anspruch auf die Befreiung von der Entrichtung der Kurtaxe, und die Personen aus Artikel 4 und 5 belegen ihren Anspruch auf die Entrichtung eines ermäßigten Betrags der Kurtaxe durch Bescheinigungen entsprechender Ämter, durch ärztliche Atteste und ähnliche Dokumente sowie durch den Ausweis eines Bürgerverbandes.
Artikel 8
Die Höhe der Kurtaxe wird auf Vorschlag des Tourismusministers von der Regierung der Republik Kroatien in der ersten Hälfte des jeweils laufenden Jahres für das nächste Jahr festgelegt. Den Zeitraum der Haupt-, Vor- und Nachsaison in Ferienorten legt der Tourismusminister auf Vorschlag der Gespanschaftsversammlung fest.
Artikel 11
Juristische und natürliche Personen, die Übernachtungsleistungen in Unterkunftsobjekten anbieten, fordern die Kurtaxe gleichzeitig mit der Erhebung der erbrachten Leistung ein. "Aus der Bestimmung aus Absatz 1 dieses Artikels sind juristische und natürliche Personen ausgenommen, die einen Liegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus in Pacht geben; sie stellen die Rechnung für die Kurtaxe in einem Pauschalbetrag gleichzeitig mit der Rechnung für die Entrichtung des Pachtzinses für einen Dauerliegeplatz aus." In der Rechnung für erbrachte Leistungen aus Absatz 1 dieses Artikels ist der Betrag der erhobenen Kurtaxe besonders auszuweisen, und im Fall aus Artikel 3 dieses Gesetzes ist die Grundlage für die Befreiung von deren Entrichtung anzugeben, während in Fällen aus Artikel 4 und 5 dieses Gesetzes auch die Grundlage für die Entrichtung eines ermäßigten Betrags der Kurtaxe anzugeben ist.
Artikel 14
Juristische und natürliche Personen, die in einem Unterkunftsobjekt eine Übernachtungsleistung anbieten, sind verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden nach Anreise beim Fremdenverkehrsamt der Gemeinde, Stadt oder bei deren Geschäftsstellen oder beim Fremdenverkehrsamt des jeweiligen Ortes alle Personen anzumelden, für die eine Übernachtungsleistung in einem Unterkunftsobjekt erbracht wird, sowie innerhalb von 24 Stunden ihren Aufenthalt abzumelden. " Aus der Bestimmung aus Absatz 1 dieses Artikels sind juristische und natürliche Personen ausgenommen, die die Dienstleistung eines Dauerliegeplatzes in einem Hafen für nautischen Tourismus anbieten; sie sind nicht verpflichtet, den Aufenthalt der auf dem Wasserfahrzeug verweilenden Personen anzumelden, solange sich dieses Wasserfahrzeug am Dauerliegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus befindet.". Eigentümer aus Artikel 2 dieses Gesetzes sind verpflichtet, innerhalb der Frist aus Absatz 1 dieses Artikels beim Fremdenverkehrsamt der Gemeinde, Stadt oder bei deren Geschäftsstellen oder beim Fremdenverkehrsamt des jeweiligen Ortes ihren Aufenthalt oder den Aufenthalt aller anderen Personen anzumelden, sowie ihren Aufenthalt abzumelden. Der Eigentümer aus Artikel 2 Absatz 1 dieses Gesetzes ist verpflichtet, den Aufenthalt der Personen nur im Zeitraum vom 15. Juni bis zum 15. September anzumelden.
Auszug aus dem GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT UND DIE BEWEGUNG VON AUSLÄNDISCHEN STAATSBÜRGERN (Gesetzblatt "Narodne novine", Nr. 53/91, 22/92)
Artikel 1
Als ausländische Staatsbürger gelten im Sinne dieses Gesetzes Personen, die nicht kroatischer Staatsangehörige sind.
Artikel 61
Juristische und natürliche Personen, die Unterkunftsleistungen für ausländische Staatsbürger erbringen, und Personen, zu denen ausländische Staatsbürger zu Besuch kommen, sind verpflichtet, innerhalb von 12 Stunden ab dem Zeitpunkt der Erbringung der Unterkunftsleistung, bzw. ab dem Zeitpunkt der Anreise der ausländischen Staatsbürger den Aufenthalt dieser ausländischen Staatsbürger bei der zuständigen Stelle zu melden. Ausländische Staatsbürger, die die Unterkunftsleistungen aus Absatz 1 dieses Artikels nicht in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden ab Einreise in die Republik Kroatien ihren Aufenthalt bei der zuständigen Behörde anzumelden, bzw. innerhalb von 24 Stunden ab der Änderung des Aufenthaltsortes bzw. ab dem Zeitpunkt der Änderung der Wohnadresse im Aufenthaltsort den Aufenthalt und die Änderung der Wohnadresse anzumelden. Der Aufenthalt ausländischer Staatsbürger kann auch über Tourismusagenturen bzw. Reisebüros angemeldet werden.
Ausländische Staatsangehörige, die mit ausländischen Schiffen zu Sport- und Erholungszwecken auf dem Land- oder Seeweg in die Republik Kroatien einreisen und ihr Schiff als Unterkunftsobjekt nutzen, melden ihren Aufenthalt im Hafenamt oder in einer der Zweigstellen des Hafenamtes an (in denen auch die Grenzformalitäten bei der Einreise auf dem Seeweg in die Republik Kroatien durchgeführt werden). Die An- bzw. Abmeldung des Aufenthalts erfolgt auf dem Formblatt 8a bei der zuständigen Behörde (Artikel 27 des Regelwerks).
Spiegel der Kurtaxe in den Regionen von Kroatien zu finden auch auf www.mint.hr:
http://www.mint.hr/UserDocsImages/081119-tab-zona3.pdf
Betreffend in welche Kategorie Ihr Urlaubsziel fällt, ist die Kurtaxe zwischen 4 - 7 Kuna
(1 Euro = 7,12 Kuna) einen Währungsrechner finden Sie unter www.kroatien.hr
Für Informtionen zur Kurtaxe in Medulin fragen Sie bitte in unserer Vertretung in Medulin nach hier der Kontakt:
TZO Medulin
Centar 223
HR-52203 MEDULIN
Tel: ++385 52 577 145
Fax: ++ 385 52 576 945
Email: info@tzom.hr
Legende:
Conny's Schreiben
Tourismusverband Kroatien
Offener Brief - Quo vadis FKK Camp Kazela
Gesetzestexte
___________________________________________
Sehr geehrte Familie W.,
hiermit danken wir erstmal für Ihre E-Mail im Bezug auf den Campingplatz Kazela und bedauern das Sie mit dem neuen Konzept des Platzes nicht zufrieden sind, jedoch wird dieser Campingplatz auch vom Kroatischen Campingverband www.camping.hr nicht als FKK Platz aufgeführt.
Im Bezug auf Ihre E-Mail:
hiermit danken wir erstmal für Ihre E-Mail im Bezug auf den Campingplatz Kazela und bedauern das Sie mit dem neuen Konzept des Platzes nicht zufrieden sind, jedoch wird dieser Campingplatz auch vom Kroatischen Campingverband www.camping.hr nicht als FKK Platz aufgeführt.
Im Bezug auf Ihre E-Mail:
..................Da uns sehr viel daran liegt, den FKK-Teil!!! des Campingplatzes "retten" zu können, setzen wir (die ganze "Kazela-Gemeinde"!) große Hoffnung in Sie!!!..............................
Gerne senden wir Ihre E-Mail mit der Bitte um Stellungnahme an die verantwortlichen Stellen in Kroatien (Managment des Campingplatzes und der Tourismusinformationszentrum in Medulin), jedoch wir die Kroatische Zentrale für Tourismus können von hier aus leider nichts ändern,stopen oder vorschreiben (hier sehen Sie unsere Tätigkeitsbereiche http://www.croatia.hr/Deutsch/O_Nama/O_Nama.aspx), die Plätze haben Ihr Managment welches die Entscheidungen eines Konzeptes für den jeweiligen Plätze trifft wenn diese einen Textilplatz daraus machen möchten, kann keiner der Touristischeninformationsstellen hierbei was ändern, ob deren Konzept aufgeht oder nicht(auch wenn der Campingplatz Gäste dadurch verliert)., das obliegt dem Verantwortlichen des Campingplatzes (Managment).
hier ein Auszug von der Verlinkten Seite:
hier ein Auszug von der Verlinkten Seite:
Berechtigte Fragen:
Wer hat das genehmigt? Ist das korrekt?
Die neu gebaute Strandbar im hinteren FKK-Teil wurde im Juni 2008 plötzlich abgerissen. Angeblich stand sie zu nah am Meer und hatte keine Genehmigung. Die Mobilhomes sind genauso fix angeschlossen und stehen näher am Strand! Da wundert man sich schon, wie verschieden Gesetze angewandt werden, oder?
Wer hat das genehmigt? Ist das korrekt?
Die neu gebaute Strandbar im hinteren FKK-Teil wurde im Juni 2008 plötzlich abgerissen. Angeblich stand sie zu nah am Meer und hatte keine Genehmigung. Die Mobilhomes sind genauso fix angeschlossen und stehen näher am Strand! Da wundert man sich schon, wie verschieden Gesetze angewandt werden, oder?
Die neuen kroatischen Baugesetze:
Seit dem 1. Januar 2004 ist das neue Baugesetz (Narodne novine [NN], Nr. 175/03) in Kraft; es umfasst 226 Artikel. Mit dem Gesetz über Änderungen und Ergänzungen des Raumordnungsgesetzes (NN, Nr. 100/04) verabschiedete die neue HDZ-Regierung am 9.Juli 2004 insgesamt 84 ändernde und ergänzende Artikel.
Elf alte untergesetzliche, unmittelbar im Baubereich geltende Durchführungsvorschriften (so genannte pra-vilnik, eine Art Ministererlass), sind demnächst auf Grund der beiden neuen Gesetze neu zu erlassen.Küstenschutz ist zum besonderen Anliegen der kroatischen Regierung erklärt worden: alle Inseln, das Festland in einem Streifen von 1.000 m Breite entlang der Küstenlinie sowie der Meeresbereich in einem Streifen von 300 m Breite entlang der Küstenlinie ist nun ein Bereich von besonderem Interesse für die Republik Kroatien.
Die Bebauung des Küstenbereichs ist nur bei Vorliegen eines städtischen Bebauungsplans möglich. Ausnahmen sind nur für Infrastrukturobjekte möglich, wenn sie im Einklang mit den entsprechenden Raumordnungsdokumenten stehen.
Alle Raumpläne im geschützten Küstenbereich werden erst nach Zustimmung des Umwelt- und Bauministeriums erlassen; falls diese Zustimmung nicht innerhalb von 60 Tage erteilt wird, gilt ihre Erteilung als angenommen (Art. 45a des Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen des Raumordnungsgesetzes).Baugenehmigungen werden so erteilt, dass die verschiedenen, teilweise entgegengesetzten Interessen rechtmäßig geschützt werden. Der Investor kann innerhalb von wirtschaftlich vertretbaren Fristen sein Bauvorhaben zu Ende bringen. Innerhalb von 30 Tagen muss eine Bestätigung über die Übereinstimmung eines Hauptprojektes mit den Sondervorschriften seitens der zuständigen Baubehörde erteilt werden. Wird sie nicht fristgerecht erteilt, bzw. erfolgt keine begründete Ablehnung, ist es möglich, eine Baugenehmigung einzuholen, als hätte man die Bestätigung erhalten.
Die Schutzinteressen der Eigentümer der benachbarten Grundstücke einer künftigen Baustelle werden durch Ladung auf die Baustelle (evtl. durch Zeitungen) gestärkt. Eine Baubehörde muss vor Erteilung einer Baugenehmigung nicht mehr herausfinden, wer die Verfahrensparteien sind, da jetzt die Eigentümer der benachbarten Grundstücke ihren Status einer Verfahrenspartei selbst beweisen müssen.
Das neue Baugesetz unterscheidet bei Erteilung einer Baugenehmigung Bauobjekte der gewöhnlichen Komplexität und einfachen Bauobjekte, für die keine Lokationsgenehmigung mehr notwendig ist. Die Anzahl der einfachen Bauobjekte wurde erhöht. Die Adaptation eines brauchbaren Bauobjektes ist u.a. dadurch wesentlich erleichtert, weil die Nachbarn keine Verfahrensparteien mehr sind.
Mit dem Bau darf allgemein nur auf Grund einer rechtskräftigen Baugenehmigung begonnen werden.
Der Bauinvestor darf entscheiden, auf Grund einer endgültigen, aber noch nicht rechtskräftigen Baugenehmigung zu bauen. Für die Risiken haftet er selbst trägt.
Vertagt ein Investor sein Bauvorhaben, obwohl eine endgültige Baugenehmigung schon erteilt wurde, weil eine Verfahrenspartei rechtsmissbräuchlich ein Verwaltungsgerichtsverfahren eingeleitet hat, kann der Bauinvestor von dieser Verfahrenspartei Schadenersatz und entgangenen Gewinn verlangen. Das Verwaltungsgericht hat innerhalb von einem Jahr eine Entscheidung zu treffen.
Das neue Baugesetz verlangt eine gesetzliche Regelung für die Geltendmachung des so genannten öffentlichen Interesses, womit die zahlreichen, bisherigen untergesetzlichen Vorschriften beseitigt wurden. Damit wurden die bisherigen Hindernisse für Bauvorhaben, die auf Grund zahlreicher, unklarer Bestimmungen diverser Vorschriften zum so genannten öffentlichen Interesse im Baubereich entstanden sind, beseitigt.
Außer in den vom Krieg stark betroffenen Gebieten besteht nun ein Verbot des Selbstbauens. Dies wird voraussichtlich das Baugewerbe stärken. Ebenso wurde durch zahlreiche andere gesetzliche Bestimmungen die Bedeutung der Fachkräfte stärker herausgestellt. Künftig müssen Fachkräfte im Baubereich alle vier Jahre die Fachprüfung erneut ablegen.
Im Rahmen der Anpassung der kroatischen technischen Vorschriften mit dem EU-Recht hat man die EU-Richtlinie über Bauprodukte übernommen. Damit ist mit den früher verabschiedeten Gesetzen über Akkreditierung und Normierung ein weiterer Schritt in Richtung einer erfolgreichen Anpassung an die EU-Standards gemacht worden.
Weitere Informationen erhalten sie bei:
Prof. Dr. sc. Zoran Pokrovac, (Universität Split/Kroatien)
Rechtskundiger auf dem Gebiet des kroatischen Rechts, E-Mail: Zoran.pokrovac@st.htnet.hr
Wer hat diesen Mobilhomewahnsinn überhaupt genehmigt? Ca. 280 Häuser waren es im Sommer 2008 und für 2009 werden sicher noch einige dazukommen. Jedes Mobilhome ist mit einer Klimaanlage, Dusche und WC ausgestattet. Dementsprechend wird ein Vielfaches von einem "normalen" Campingplatzbetrieb verbraucht und ungeklärte Abwässer in die Meduliner Bucht eingeleitet, da es keine Kläranlage gibt und der Kanalbau noch nicht abgeschlossen ist. Laut Karten ist die Meduliner Bucht als Unterwasserschutzgebiet ausgewiesen!
Sehen Sie hier in der Erläuterung Baugesetz ! Ansprechpartner für Genehmigungen hierfür ist die Stadt Medulin!
Das neu gebaute Waschhaus im ehemaligen Wall wurde ebenfalls im Juni 2008 dem Erdboden gleichgemacht. ich glaube das war genehmigt und es stand sicher nicht zu nah am Wasser. Warum?
Diese Frage kann Ihnen nur das Campingplatzmanagment geben ist aber dazu nicht gesetzlich verpflichten! Solange Gebäude und Leistungen nicht in der Platzbeschreibung (Informationsbroschüren z.Bsp. wenn damit 2009 in den Broschüren noch geworben wird), ist eine Umgestaltung des Platzes solang dafür eine Genehmigung vorliegt von der Platzverwaltung möglich!
Verschiedene Punkte in Kazela sind in Karten auch als archäologische Stätten gekennzeichnet. Davon nimmt jedoch keiner Notiz und überall wird bedenkenlos herumgegraben. Beispiel: Vor 2 Jahren hieß es, dass der Bau des Aquaparks nicht genehmigt wurde, dennoch wird ständig an dem grossen Aquapark mit 13 Pools, Kinderspielplatz, Miniclub, Billardhalle, usw. munter weitergebaut und trotzdem im selben Jahr ein kleiner Aquapark eröffnet. Eigenartig, nicht wahr?
Wenn in Schutzzonen (archälogischen Fundstätten) gegraben oder gebaut wird ist das der Stadt umgehend zu melden (kann man auch in den Tourismusinformationen vor Ort melden) wie in jedem anderen Land der Welt auch! Ohne Genehmigung darf in Kroatien nicht gebaut werden und kann auch hohe Strafen mit sich ziehen.
Für Fragen zu Bebauung bestimmer Gebiete gibt Ihnen auch die Stadtverwaltung von Medulin Auskunft: http://www.medulin.hr/index.php?id=8 (Seite leider nur in kroatischer Sprache) oder Sie können sich bei solchen Fragen auch an den Tourismusverband in Medulin wenden: http://www.tzom.hr/de/
Für Fragen zu Bebauung bestimmer Gebiete gibt Ihnen auch die Stadtverwaltung von Medulin Auskunft: http://www.medulin.hr/index.php?id=8 (Seite leider nur in kroatischer Sprache) oder Sie können sich bei solchen Fragen auch an den Tourismusverband in Medulin wenden: http://www.tzom.hr/de/
In Kroatien werden überall die Kurtaxen saisonal gestaffelt (von 0,50 Euro bis 1 Euro) vorgeschrieben. Kazela kassiert nachweislich in allen Saisonzeiten den Höchstsatz von einem Euro. Warum darf das so sein?
Die Gemeinde Medulin hatte bis 2007 eine Kurtaxeregelung, bei der Langzeitgäste nur 30 Tage bezahlten und Stammgäste, die 10 Jahre Medulinurlaub nachweisen konnten,von der Kurtaxe befreit waren. Wer das nicht wusste, der hat Pech gehabt. Kazela kassierte auch über die 30 Tage Regelung hinaus.
Seit 2007 gibt es in Medulin diese Kurtaxeregelung nicht mehr. Alle Ermäßigungen wurden gestrichen. Auch Dauercamper und Pensionisten müssen den vollen Tagessatz bezahlen. Einzige Ausnahme sind Menschen mit einer 50%igen Behinderung. Die Gemeinde Medulin ist scheinbar auch nur an Einnahmen interessiert, ohne Rücksicht auf langjährige Stammgäste oder Langzeiturlauber.
Die Gemeinde Medulin hatte bis 2007 eine Kurtaxeregelung, bei der Langzeitgäste nur 30 Tage bezahlten und Stammgäste, die 10 Jahre Medulinurlaub nachweisen konnten,von der Kurtaxe befreit waren. Wer das nicht wusste, der hat Pech gehabt. Kazela kassierte auch über die 30 Tage Regelung hinaus.
Seit 2007 gibt es in Medulin diese Kurtaxeregelung nicht mehr. Alle Ermäßigungen wurden gestrichen. Auch Dauercamper und Pensionisten müssen den vollen Tagessatz bezahlen. Einzige Ausnahme sind Menschen mit einer 50%igen Behinderung. Die Gemeinde Medulin ist scheinbar auch nur an Einnahmen interessiert, ohne Rücksicht auf langjährige Stammgäste oder Langzeiturlauber.
Kurtaxegesetzestext
Auszug aus dem KURTAXENGESETZ (Gesetzblatt "Narodne novine", Nr. 35/95; 52/95; 64/00)
Artikel 1
Einwohner, die in einem Touristenort außerhalb ihres Wohnsitzes eine Übernachtungsdienstleistung in einem Beherbergungsbetrieb in Anspruch nehmen, in dem die gastgewerbliche oder touristische Tätigkeit betrieben wird (nachstehend Unterkunftsobjekt genannt), sind verpflichtet, eine Kurtaxe zu entrichten. Als Unterkunftsobjekt im Sinne dieses Gesetzes gelten: ein Hotel, eine Pension, ein Motel, ein touristisches Apartment, ein Erholungszentrum, ein Erholungszentrum für Kinder und Jugendliche, ein Campinghaus und eine Ferienwohnung, ein Mietzimmer, ein Kurort, eine Berghütte, ein Quartier, ein Liegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus (Ankerplatz, Anlegeplatz, touristischer Hafen, Yachthafen und Nautikzentrum) sowie alle sonstigen Objekte, in denen Übernachtungsdienstleistungen für Einwohner angeboten werden.
Artikel 2
Kurtaxpflichtig ist auch der Eigentümer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung in einem Ferienort und alle Personen, die sich in diesem Haus oder in dieser Wohnung aufhalten. Die Personen aus Absatz 1 dieses Artikels haben eine Kurtaxe dann zu entrichten, wenn sie sich in diesem Ferienhaus oder dieser Ferienwohnung im jeweiligen Ferienort im Zeitraum vom 15. Juni bis zum 15. September aufhalten. Kurtaxpflichtig ist auch der Eigentümer eines Wasserfahrzeugs, das sich am Liegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus befindet, wenn er sich auf diesem Wasserfahrzeug aufhält, sowie alle Personen, die sich auf diesem Wasserfahrzeug aufhalten. Als Ferienhaus oder Ferienwohnung aus Absatz 1 dieses Artikels gilt jedes Gebäude oder jede Wohnung, die saisonal oder gelegentlich benutzt wird. Als Ferienhaus im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht Wirtschaftsgebäude, die zur Unterbringung von landwirtschaftlichen Maschinen, Werkzeugen u. ä. dienen.
Artikel 3
Der Kurtaxpflicht unterliegen nicht:
1. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,
2. Blinde und Gehörlose sowie körperlich Behinderte,
3. Teilnehmer an Schulausflügen, die von schulischen Einrichtungen veranstaltet werden,
4. Personen, die von einer Gesundheitseinrichtung in einen Kurort zur Behandlung eingewiesen wurden,
5. langjährige Stammgäste im jeweiligen Ferienort, die sich um die Förderung des Tourismus verdient gemacht haben, auf Vorschlag des Ortsausschusses, und nach einem Sonderbeschluss des Fremdenverkehrsrats des jeweiligen Fremdenverkehrsverbands,
6. Mitarbeiter des Innen- sowie des Verteidigungsministeriums, wenn sie in einem Unterkunftsobjekt übernachten und sich in der Ausübung einer amtlichen Funktion befinden,
7. Saisonarbeiter mit angemeldetem Aufenthalt im jeweiligen Ferienort,
8. Reisende auf einem Passagierschiff im internationalen Seeverkehr, wenn sich das Schiff am Ankerplatz oder am Liegeplatz in einem Hafen befindet,
9. Eigentümer eines authentischen alten Familienhauses, das durch Vererbung von einem Erblasser erworben wurde, der seinen Wohnsitz im jeweiligen Ferienort hatte, sowie seine Familienangehörigen, wenn sie sich in diesem Haus aufhalten.
Artikel 4
Personen ab dem vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen 50% der Kurtaxe.
Artikel 5
Der Eigentümer aus Artikel 2 Absatz 1 dieses Gesetzes und seine engen Familienangehörigen zahlen 70% der Kurtaxe. Als enge Familienangehörige des Eigentümers eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung gelten im Sinne dieses Gesetzes sein Ehepartner, seine Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Eltern und Adoptiveltern.
Artikel 5a
Personen, die sich auf einem Wasserfahrzeug aufhalten, während sich dieses an einem Dauerliegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus befindet, entrichten die Kurtaxe in Form einer Jahrespauschale. Ein Dauerliegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus ist im Sinne dieses Gesetzes ein Liegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus, der aufgrund eines Pachtvertrags über einen Zeitraum von einem Jahr benutzt wird. Die Jahrespauschale aus Absatz 1 dieses Artikels hat der Nutznießer eines Dauerliegeplatzes in einem Hafen für nautischen Tourismus in einem einmaligen Betrag für alle Personen zu entrichten, die sich auf dem Wasserfahrzeug aufhalten. Die Höhe der Jahrespauschale der Kurtaxe für die Nutznießer eines Dauerliegeplatzes in einem Hafen für nautischen Tourismus wird auf Vorschlag des Tourismusministers von der Regierung der Republik Kroatien festgelegt.
Artikel 5b
Eine juristische und natürliche Person, die die Leistung eines Dauerliegeplatzes in einem Hafen für nautischen Tourismus anbietet, ist verpflichtet, spätestens bis zum 31. Mai des jeweils laufenden Jahres ans Fremdenverkehrsamt der Gemeinde, der Stadt oder ans Fremdenverkehrsamt des Ortes die Angaben über die abgeschlossenen Pachtverträge über einen Dauerliegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus, und zwar die Bezeichnung und die Zulassungsnummer des Wasserfahrzeugs, den Vor- und Nachnamen sowie die persönliche ID-Nummer oder die Reisepass-Nummer des Inhabers des Wasserfahrzeugs vorzulegen. Die juristische und natürliche Person aus Absatz 1 dieses Artikels ist verpflichtet, an die Fremdenverkehrsämter aus Absatz 1 dieses Artikels, jede Änderung der Angaben bezüglich der Pachtverträge über einen Dauerliegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus sowie jeden neuen Pachtvertrag über einen Dauerliegeplatz spätestens innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag des Eintritts der jeweiligen Änderung bzw. ab dem Tag des Vertragsabschlusses anzumelden.
Artikel 6
Die Kurtaxe wird pro Übernachtung erhoben, soweit durch dieses Gesetz nicht anders bestimmt. Die Kurtaxe wird unter den gleichen Bedingungen auch von ausländischen Staatsbürgern entrichtet. Auf ausländische Staatsbürger finden die Bestimmungen aus Artikel 5 und 12 dieses Gesetzes keine Anwendung.
Artikel 7
Die Personen aus Artikel 3 Punkt 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 und 9 dieses Gesetzes belegen ihren Anspruch auf die Befreiung von der Entrichtung der Kurtaxe, und die Personen aus Artikel 4 und 5 belegen ihren Anspruch auf die Entrichtung eines ermäßigten Betrags der Kurtaxe durch Bescheinigungen entsprechender Ämter, durch ärztliche Atteste und ähnliche Dokumente sowie durch den Ausweis eines Bürgerverbandes.
Artikel 8
Die Höhe der Kurtaxe wird auf Vorschlag des Tourismusministers von der Regierung der Republik Kroatien in der ersten Hälfte des jeweils laufenden Jahres für das nächste Jahr festgelegt. Den Zeitraum der Haupt-, Vor- und Nachsaison in Ferienorten legt der Tourismusminister auf Vorschlag der Gespanschaftsversammlung fest.
Artikel 11
Juristische und natürliche Personen, die Übernachtungsleistungen in Unterkunftsobjekten anbieten, fordern die Kurtaxe gleichzeitig mit der Erhebung der erbrachten Leistung ein. "Aus der Bestimmung aus Absatz 1 dieses Artikels sind juristische und natürliche Personen ausgenommen, die einen Liegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus in Pacht geben; sie stellen die Rechnung für die Kurtaxe in einem Pauschalbetrag gleichzeitig mit der Rechnung für die Entrichtung des Pachtzinses für einen Dauerliegeplatz aus." In der Rechnung für erbrachte Leistungen aus Absatz 1 dieses Artikels ist der Betrag der erhobenen Kurtaxe besonders auszuweisen, und im Fall aus Artikel 3 dieses Gesetzes ist die Grundlage für die Befreiung von deren Entrichtung anzugeben, während in Fällen aus Artikel 4 und 5 dieses Gesetzes auch die Grundlage für die Entrichtung eines ermäßigten Betrags der Kurtaxe anzugeben ist.
Artikel 14
Juristische und natürliche Personen, die in einem Unterkunftsobjekt eine Übernachtungsleistung anbieten, sind verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden nach Anreise beim Fremdenverkehrsamt der Gemeinde, Stadt oder bei deren Geschäftsstellen oder beim Fremdenverkehrsamt des jeweiligen Ortes alle Personen anzumelden, für die eine Übernachtungsleistung in einem Unterkunftsobjekt erbracht wird, sowie innerhalb von 24 Stunden ihren Aufenthalt abzumelden. " Aus der Bestimmung aus Absatz 1 dieses Artikels sind juristische und natürliche Personen ausgenommen, die die Dienstleistung eines Dauerliegeplatzes in einem Hafen für nautischen Tourismus anbieten; sie sind nicht verpflichtet, den Aufenthalt der auf dem Wasserfahrzeug verweilenden Personen anzumelden, solange sich dieses Wasserfahrzeug am Dauerliegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus befindet.". Eigentümer aus Artikel 2 dieses Gesetzes sind verpflichtet, innerhalb der Frist aus Absatz 1 dieses Artikels beim Fremdenverkehrsamt der Gemeinde, Stadt oder bei deren Geschäftsstellen oder beim Fremdenverkehrsamt des jeweiligen Ortes ihren Aufenthalt oder den Aufenthalt aller anderen Personen anzumelden, sowie ihren Aufenthalt abzumelden. Der Eigentümer aus Artikel 2 Absatz 1 dieses Gesetzes ist verpflichtet, den Aufenthalt der Personen nur im Zeitraum vom 15. Juni bis zum 15. September anzumelden.
Auszug aus dem GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT UND DIE BEWEGUNG VON AUSLÄNDISCHEN STAATSBÜRGERN (Gesetzblatt "Narodne novine", Nr. 53/91, 22/92)
Artikel 1
Als ausländische Staatsbürger gelten im Sinne dieses Gesetzes Personen, die nicht kroatischer Staatsangehörige sind.
Artikel 61
Juristische und natürliche Personen, die Unterkunftsleistungen für ausländische Staatsbürger erbringen, und Personen, zu denen ausländische Staatsbürger zu Besuch kommen, sind verpflichtet, innerhalb von 12 Stunden ab dem Zeitpunkt der Erbringung der Unterkunftsleistung, bzw. ab dem Zeitpunkt der Anreise der ausländischen Staatsbürger den Aufenthalt dieser ausländischen Staatsbürger bei der zuständigen Stelle zu melden. Ausländische Staatsbürger, die die Unterkunftsleistungen aus Absatz 1 dieses Artikels nicht in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden ab Einreise in die Republik Kroatien ihren Aufenthalt bei der zuständigen Behörde anzumelden, bzw. innerhalb von 24 Stunden ab der Änderung des Aufenthaltsortes bzw. ab dem Zeitpunkt der Änderung der Wohnadresse im Aufenthaltsort den Aufenthalt und die Änderung der Wohnadresse anzumelden. Der Aufenthalt ausländischer Staatsbürger kann auch über Tourismusagenturen bzw. Reisebüros angemeldet werden.
Ausländische Staatsangehörige, die mit ausländischen Schiffen zu Sport- und Erholungszwecken auf dem Land- oder Seeweg in die Republik Kroatien einreisen und ihr Schiff als Unterkunftsobjekt nutzen, melden ihren Aufenthalt im Hafenamt oder in einer der Zweigstellen des Hafenamtes an (in denen auch die Grenzformalitäten bei der Einreise auf dem Seeweg in die Republik Kroatien durchgeführt werden). Die An- bzw. Abmeldung des Aufenthalts erfolgt auf dem Formblatt 8a bei der zuständigen Behörde (Artikel 27 des Regelwerks).
Spiegel der Kurtaxe in den Regionen von Kroatien zu finden auch auf www.mint.hr:
| Zu zahlende Kurtaxe pro Tag und Person | |||
| Kategorisierung der Ortschaften | I. Hauptsaison | II. Vor- und Nachsaison | III. Außerhalb der Saison |
| A. | 7,00 | 5,50 | 4,50 |
| B | 6,00 | 4,50 | 3,50 |
| C | 5,00 | 3,50 | 2,50 |
| D | 4,00 | 2,50 | 2,00 |
http://www.mint.hr/UserDocsImages/081119-tab-zona3.pdf
Betreffend in welche Kategorie Ihr Urlaubsziel fällt, ist die Kurtaxe zwischen 4 - 7 Kuna
(1 Euro = 7,12 Kuna) einen Währungsrechner finden Sie unter www.kroatien.hr
Für Informtionen zur Kurtaxe in Medulin fragen Sie bitte in unserer Vertretung in Medulin nach hier der Kontakt:
TZO Medulin
Centar 223
HR-52203 MEDULIN
Tel: ++385 52 577 145
Fax: ++ 385 52 576 945
Email: info@tzom.hr
Die Anmeldung des Aufenthalts und die Entrichtung einer Kurtaxe sind für in- und ausländische Gäste gemäß dem Kurtaxengesetz sowie gemäß dem Gesetz über die Bewegung und den Aufenthalt von ausländischen Staatsbürgern verpflichtend.
Überprüfen Sie, ob Sie angemeldet sind!
Wir möchten Sie bitten, im Interesse Ihres Komforts und wegen der Befolgung der Gesetze zu prüfen, ob Sie für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts angemeldet sind, vom Tag Ihrer Ankunft bis zum Tag Ihrer Abreise.
Jeder Anbieter von Beherbergungsleistungen ist verpflichtet, den Aufenthalt seiner Gäste anzumelden, eine Bestätigung über die Aufenthaltsanmeldung für jeden Gast in irgendeinem der gewerblichen Beherbergungsbetriebe (Hotels, Aparthotels, Touristensiedlungen, Apartments, Campingplätze, Pensionen, Herbergen, Jugendherbergen, Privatunterkünfte, Yachthäfen u. a.) zu besitzen, sowie diese auf Anfrage des Gastes vorzuweisen.
Die Prüfung Ihrerseits ist besonders wichtig und notwendig, wenn Sie eine private Unterkunft haben, nicht nur wegen der Qualität des Services und Ihrer persönlichen Sicherheit, sondern auch, um die illegale Arbeit jener Einheimischer zu verhindern, die für das Angebot von Beherbergungsleistungen nicht gesetzlich registriert sind.
Falls Sie sich außerhalb der gewerblichen Beherbergungsbetriebe aufhalten, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden bei der nächsten Polizeidirektion oder -station selbst anzumelden (meist in den größeren Städten der Region/Inseln, z.Bsp. Porec, Pula, Opatija, Rijeka, Zadar, Sibenik, Primosten, Trogir, Split, Makarska, usw... !Auf den Inseln in Ortschaften mit einer Polizeistation)
Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Entgegenkommen und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Ihre Kroatische Zentrale für Tourismus
Überprüfen Sie, ob Sie angemeldet sind!
Wir möchten Sie bitten, im Interesse Ihres Komforts und wegen der Befolgung der Gesetze zu prüfen, ob Sie für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts angemeldet sind, vom Tag Ihrer Ankunft bis zum Tag Ihrer Abreise.
Jeder Anbieter von Beherbergungsleistungen ist verpflichtet, den Aufenthalt seiner Gäste anzumelden, eine Bestätigung über die Aufenthaltsanmeldung für jeden Gast in irgendeinem der gewerblichen Beherbergungsbetriebe (Hotels, Aparthotels, Touristensiedlungen, Apartments, Campingplätze, Pensionen, Herbergen, Jugendherbergen, Privatunterkünfte, Yachthäfen u. a.) zu besitzen, sowie diese auf Anfrage des Gastes vorzuweisen.
Die Prüfung Ihrerseits ist besonders wichtig und notwendig, wenn Sie eine private Unterkunft haben, nicht nur wegen der Qualität des Services und Ihrer persönlichen Sicherheit, sondern auch, um die illegale Arbeit jener Einheimischer zu verhindern, die für das Angebot von Beherbergungsleistungen nicht gesetzlich registriert sind.
Falls Sie sich außerhalb der gewerblichen Beherbergungsbetriebe aufhalten, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden bei der nächsten Polizeidirektion oder -station selbst anzumelden (meist in den größeren Städten der Region/Inseln, z.Bsp. Porec, Pula, Opatija, Rijeka, Zadar, Sibenik, Primosten, Trogir, Split, Makarska, usw... !Auf den Inseln in Ortschaften mit einer Polizeistation)
Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Entgegenkommen und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Ihre Kroatische Zentrale für Tourismus
Es werden am FKK-Teil seit Jahren Rodungen durchgeführt, ohne diese Flächen zu kultivieren oder zu befestigen. Bei einem starken Gewitterregen wird die rote Erde regelrecht ins Meer geschwemmt, wenn es länger nicht regnet, dann trägt der Wind die rote Erde ab. Die Straßen in diesem hinteren Teil von FKK-Kazela bestehen nur aus zermahlenen und verdichteten Steinbrocken und das ergibt daher ständig eine arge Staubbelästigung.
Fällt auch unter das Bebauungsgesetzt, Rodungen dürfen nur auf dafür genehmigten stellen durchgeführt werden!
Werbung ist bestimmt auch sehr wichtig für einen Urlaubsort. 2007 Jahr gab es einen neuen Prospekt für das Camp Kazela. Der FKK-Teil wurde in dem Hochglanzmagazin nicht einmal erwähnt. Erst nach Protesten der FKK-Camper wurde ein 6-seitiges Exemplar nachgedruckt in dem dann neben nichtssagenden Bildern ein Standardsatz auf allen Seiten steht.
Die Werbung (Prospekt Camp Kazela ) wird vom Campingplatz selbst produziert für Anregungen sowie Kritik können Sie sich nur an die Verantortlichen am Campingplatz direkt wenden!
Und noch etwas zur Werbung: Auf der deutschen Seite des kroatischen Tourismusverbandes ist unter der Rubrik "Campingplätze" nicht mehr ersichtlich, dass Kazela einen FKK-Teil hat.
Dies ist richtig da er nicht mehr als Naturist Campingplatz gemeldet ist er ist offiziell ein Textilcampingplatz mit ausgeschriebenen FKK Bereich!
Freikörperkultur Camping wird in den Listen entweder unter FKK Plätze/Siedlungen/Appanlagen oder Naturist Plätze aufgelistet (sehen Sie die der Istrien Region):
Hier die Seite des Kroatischen Campingverbands für die Region Istrien (FKK):
http://www.camping.hr/searchByData.aspx?j=nem&pid=717
hier sehen Sie die Informationen zu den FKK - Plätzen auf unserer Seite in Istrien:
http://camping.croatia.hr/Accommodation/AccommodationList.aspx?idLanguage=3&idDestination=6&locationType=Camp&properties=naturist|1
Im Bezug hierzu:
Freikörperkultur Camping wird in den Listen entweder unter FKK Plätze/Siedlungen/Appanlagen oder Naturist Plätze aufgelistet (sehen Sie die der Istrien Region):
Hier die Seite des Kroatischen Campingverbands für die Region Istrien (FKK):
http://www.camping.hr/searchByData.aspx?j=nem&pid=717
hier sehen Sie die Informationen zu den FKK - Plätzen auf unserer Seite in Istrien:
http://camping.croatia.hr/Accommodation/AccommodationList.aspx?idLanguage=3&idDestination=6&locationType=Camp&properties=naturist|1
Im Bezug hierzu:
PS: Es wäre sehr schade, wenn wir uns ein neues Urlaubsland suchen müßten!
Wenn Sie das Reiseland Kroatien an einem einzigen Campingplatz festmachen, dann bedauern wir dies sehr, können Ihnen aber leider nichts versprechen was wir nicht beeinflussen können,
schade ist es auf alle Fälle Langjährige Gäste zu verlieren, zudem Kroatien ja Alternativen für Sie anzubieten hätte, im FKK Bereich:
hier ein Auszug zum FKK in Kroatien auf unserer Seite:
..........Ein reichhaltiges Sport- und Erholungsangebot zeugt davon, dass der Naturismus in Kroatien ständig mit den Wünschen und der Lebensphilosophie der Gäste in Einklang gebracht wird. Die naturistische Orientierung bezüglich des Naturschutzes achtend, der zu den wichtigsten Aufgaben des gesamten kroatischen Tourismus zählt - hatten die kroatischen FKK-Zentren großen Erfolg, so dass einige unter ihnen sogar das angesehene internationale Naturschutzzeichen, die "Blaue Fahne" erhalten haben; mit dieser Fahne können sich mittlerweise die FKK-Orte "Valalta" Rovinj, "Koversada" Vrsar, "Ulika" Cervat Porat und andere schmücken.
Die FKK-Zentren sind für alle Touristen offen, die mit der Mitgliedskarte der Internationalen Naturistenvereinigung (International Naturist Federation - INF) kommen, doch ebenso sind alle anderen Familien willkommen, die die Regeln des Naturismus einhalten. Noch eine Anmerkung: Männlichen Singles ohne INF-Mitgliedskarte wird im allgemeinen der Zutritt nicht gestattet!
Außer den FKK-Zentren und Campingplätzen, in denen ein Teil für Naturisten reserviert ist, gibt es an der Adria auch viele FKK-Strände, die nicht besonders gekennzeichnet sind. Auch wenn man den Naturismus toleriert, sollten Sie trotzdem nicht der erste Naturist auf einem unbekannten Strand sein, besonders wenn er sich in der Nähe einer Stadt oder eines Dorfes befinden sollte!
Unser Rat an alle Liebhaber des Naturismus: Nehmen Sie sich diese Ratschläge zu Herzen. Wir geben sie Ihnen ja deshalb, damit wir für die wirklichen Naturisten gute und freundliche Gastgeber sein können.
Herzlich willkommen!
Wie schon Anfangs gesagt werden wir Ihre E-Mail an die uns bekannten zuständigen Stellen vor Ort (Campingplatzverwaltung + Touristisches Informationszentrum der Stadt Medulin) weiterleiten mit einem Vermerk das wir Ihr Schreiben zur Kenntnis genommen haben und um eine Stellungnahme in der Angelegenheit Ihrerseit bitten..
Wir danken für Ihr Verständnis und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Mahr
-------------------------------------------------------
Kroatische Zentrale für Tourismus
Rumfordstraße 7
80469 München
Tel: 0049 / (0)89 / 22 33 44
Fax: 0049 / (0)89 / 22 33 77
www.kroatien.hr
schade ist es auf alle Fälle Langjährige Gäste zu verlieren, zudem Kroatien ja Alternativen für Sie anzubieten hätte, im FKK Bereich:
hier ein Auszug zum FKK in Kroatien auf unserer Seite:
..........Ein reichhaltiges Sport- und Erholungsangebot zeugt davon, dass der Naturismus in Kroatien ständig mit den Wünschen und der Lebensphilosophie der Gäste in Einklang gebracht wird. Die naturistische Orientierung bezüglich des Naturschutzes achtend, der zu den wichtigsten Aufgaben des gesamten kroatischen Tourismus zählt - hatten die kroatischen FKK-Zentren großen Erfolg, so dass einige unter ihnen sogar das angesehene internationale Naturschutzzeichen, die "Blaue Fahne" erhalten haben; mit dieser Fahne können sich mittlerweise die FKK-Orte "Valalta" Rovinj, "Koversada" Vrsar, "Ulika" Cervat Porat und andere schmücken.
Die FKK-Zentren sind für alle Touristen offen, die mit der Mitgliedskarte der Internationalen Naturistenvereinigung (International Naturist Federation - INF) kommen, doch ebenso sind alle anderen Familien willkommen, die die Regeln des Naturismus einhalten. Noch eine Anmerkung: Männlichen Singles ohne INF-Mitgliedskarte wird im allgemeinen der Zutritt nicht gestattet!
Außer den FKK-Zentren und Campingplätzen, in denen ein Teil für Naturisten reserviert ist, gibt es an der Adria auch viele FKK-Strände, die nicht besonders gekennzeichnet sind. Auch wenn man den Naturismus toleriert, sollten Sie trotzdem nicht der erste Naturist auf einem unbekannten Strand sein, besonders wenn er sich in der Nähe einer Stadt oder eines Dorfes befinden sollte!
Unser Rat an alle Liebhaber des Naturismus: Nehmen Sie sich diese Ratschläge zu Herzen. Wir geben sie Ihnen ja deshalb, damit wir für die wirklichen Naturisten gute und freundliche Gastgeber sein können.
Herzlich willkommen!
Wie schon Anfangs gesagt werden wir Ihre E-Mail an die uns bekannten zuständigen Stellen vor Ort (Campingplatzverwaltung + Touristisches Informationszentrum der Stadt Medulin) weiterleiten mit einem Vermerk das wir Ihr Schreiben zur Kenntnis genommen haben und um eine Stellungnahme in der Angelegenheit Ihrerseit bitten..
Wir danken für Ihr Verständnis und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Mahr
-------------------------------------------------------
Kroatische Zentrale für Tourismus
Rumfordstraße 7
80469 München
Tel: 0049 / (0)89 / 22 33 44
Fax: 0049 / (0)89 / 22 33 77
www.kroatien.hr
----- Original Message -----
From: Conny
To: kroatien-tourismus@T-Online.de
Sent: Monday, December 08, 2008 5:39 PM
Subject: Offener Brief - Quo vadis FKK Camp Kazela
Sehr geehrte Damen & Herrn,
da wir seit 1985 den Campingplatz Kazela in Medulin ( Kroatien ) unsere "2. Heimat" nennen, möchten wir sie herzlichst bitten, sich unserem Problem anzunehmen.
Um welches Problem es sich genau handelt, können sie bei
http://www.medulinka.at/ lesen:
Offener Brief - Quo vadis FKK Camp Kazela
http://www.medulinka.at/allhtm/protestkazela2008.php
Da uns sehr viel daran liegt, den FKK-Teil!!! des Campingplatzes "retten" zu können, setzen wir (die ganze "Kazela-Gemeinde"!) große Hoffnung in Sie!!!
Für ihr Mühe bedanken wir uns vorab!
schönen Advent
wünschen Ihnen ALLEN
Cornelia & Karl-Heinz W.
PS: Es wäre sehr schade, wenn wir uns ein neues Urlaubsland suchen müßten!
From: Conny
To: kroatien-tourismus@T-Online.de
Sent: Monday, December 08, 2008 5:39 PM
Subject: Offener Brief - Quo vadis FKK Camp Kazela
Sehr geehrte Damen & Herrn,
da wir seit 1985 den Campingplatz Kazela in Medulin ( Kroatien ) unsere "2. Heimat" nennen, möchten wir sie herzlichst bitten, sich unserem Problem anzunehmen.
Um welches Problem es sich genau handelt, können sie bei
http://www.medulinka.at/ lesen:
Offener Brief - Quo vadis FKK Camp Kazela
http://www.medulinka.at/allhtm/protestkazela2008.php
Da uns sehr viel daran liegt, den FKK-Teil!!! des Campingplatzes "retten" zu können, setzen wir (die ganze "Kazela-Gemeinde"!) große Hoffnung in Sie!!!
Für ihr Mühe bedanken wir uns vorab!
schönen Advent
wünschen Ihnen ALLEN
Cornelia & Karl-Heinz W.
PS: Es wäre sehr schade, wenn wir uns ein neues Urlaubsland suchen müßten!
Portal: Medulin+Kazela | Autor: medulinka |






Kommentare
Kommentar von Mike:
Hallo,
man weiß gar nicht, was man dazu sagen soll. Es scheint als ob unsere Aktion nicht fruchtet?! Es gibt ein Gefühl von einer gewissen Hoffnungslosigkeit. Dies alles erinnert mich an den Campingplatz Umag. Auch dort war früher ein ausgewiesener FKK-Teil. Dieser wurde von einem Jahr zum Anderen abgeschafft. Auch dort wurde versucht zu kämpfen, aber leider ohne Erfolg. Das wegbleiben der Gäste nutzte auch nichts und somit kamen wir damals nach Kazela.Dieses Problem scheint uns in Istrien zu verfolgen. Trotzalledem hoffe ich auf Einsicht und wäre froh wenn der FKK-Teil bestehen bleibt!
Gruß Mike
Kommentar von CoWy59:
DANKE an den kroatischen Tourismusverband für die sehr ausführliche Antwortmail!
Besonderen Dank an Herr/Frau Mahr, der/die sich unserem großen Anliegen ernsthaft angenommen hat!
DANKE Heidi, ohne DICH und die ganze Kazelafamilie, die alle zusammen gute Vorarbeit im "offenen Brief" geleistet haben, wäre diese sehr informative Stellungnahme nicht möglich gewesen!
NUR ZUSAMMEN SIND WIR STARK!
Auch wenn wir nicht wirklich was erreichen ( den Wall zurück versetzen *ggg* ), dennoch weiter so!
DIE HOFFNUNG STIRBT ZULETZT!!!
LG und schönen Advent
Conny
Kommentar von medulinka:
Hallo an alle Kazelafreunde!
Ich habe mir aus dieser sehr interessanten und ausführlichen Stellungnahme des kroatischen Touristenverbandes ein paar Sachen herausgelesen und bin zu diesem Schluß gekommen:
1) Der Pächter kann im Prinzip tun und lassen was er will. (Das habe ich vermutet)
2) Kazela ist ein Textilplatz mit FKK-Behinderung. (Das wußte ich noch nicht)
3) Was genehmigt ist oder nicht muß man sich selber auf der Gemeinde Medulin erfragen. (Soferne man überhaupt Auskunft kriegt und das in kroatisch)
4) Preisgestaltung und Kurtaxenabrechnung ist sicherlich auch Sache des Managements und der Gemeinde. (Wer zahlt ist selber schuld)
5) Im Prinzip funktioniert hier alles nach dem Motto: "Wo kein Kläger, da kein Richter!" (Die Gesetzestexte sind ja teilweise sehr aufschlussreich, aber ich nehme nicht an, daß Touristen Medulin oder Kazela verklagen werden oder möchten)
6) Fazit: Es ist egal was mit einem Platz passiert, der 30 Jahre lang ausschließlich FKK war. Hauptsache die Kohle stimmt. Wem Kazela nicht mehr passt, der kann sich ja einen anderen FKK-Platz in Istrien oder Kroatien aussuchen. Es gibt ja noch soooooooo viele. (Tja - wenns so weitergeht - wie lange noch? )
Eigentlich finde ich das sehr enttäuschend, denn mehr können wir Touristen nicht tun, als SIE "mit der Nase" drauf zu stoßen.
Vielleicht ist Medulin in 20 Jahren wieder ein kleines Fischerdorf, das als Geheimtip gehandelt wird. Darauf hoffe ich.
Bis dahin - liebe Grüße
Heidi
Kommentar von annelies van deth:
Hallo kazela vrienden,
Wij hebben 7 jaar vakantie gehouden op Kazela aan de textiel kant, maar wat we nu allemaal horen en zien is ook voor ons de lol er af.Wij als kampeerders moeten zo wel aan de FKK/textiel kant steeds meer in leveren De Eigenaren zien enkel alleen de EURO .Het is belachelijk dat de prijzen zo veel omhoog gaan voor steeds minder service. Ook wij hebben besloten om niet meer naar Kazela te gaan. We blijven wel in Kroatie het zal richting Spilt worden in 2009.
Jammer van het mooie Medulin waar we veel vrienden moeten achter laten.
Annelies en Bram van Deth
Tubbergen
Nederland
Kommentar von joker01:
Hallo an alle Kazelafreunde,
ich stimme der Heidi zu, wenn man den Brief des Kroatischen
Tourismusverbandes genau liest kommt man zu dem Schluss, also wenn es uns dort nicht passt "Such dir was neues" und außerdem wo kein Kläger ist auch kein Richter.
Ich habe auch sehr viele Öffentliche Stellen angeschrieben
aber bisher keine Reaktion.
Armes Kroatien
Liebe Grüße
Helmut
Kommentar von Peter Mittler:
Hallo Kazelafreunde,
zu dem ganzen kann ich nur sagen:
Die Itliener machen nicht nufr das eigene Land kaputt,
sie machen es auch mit Istrien.
Irgendwann werden die Kroaten wach dann ist es zuspät.
Wir bleiben einfach weg.
Kroatien tut mir leid.
Gruss Peter aus Sexau
Kommentar von CoWy59:
Sehr geehrte Familie Wilhelm,
wir haben Ihr Schreiben an die zuständigen Stellen in Istrien weitergeleitet und wie schon erwähnt um eine Stellungnahme in Ihrem Anliegen gebeten.
Natürlich haben wir der Verwaltung von Kazela auch unsere bedenken geäußert und das hier langjährige Gäste vergrault werden (was bestimmt keiner wünscht) und es bestimmt eine Lösung hierfür gibt die allen gerecht wird. Sobald wir eine Antwort erhalten sollten, leiten wir diese an Sie weiter (kann nach Erfahrung in der Nebensaison jedoch etwas dauern) da es sein kann das die Verantwortlichen die Stellungnahme an uns schicken!
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie sowie allen Freunden ein gesegnetes und fröhliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2009!
Wir danken für Ihr Verständnis und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Tatjana Mahr
-------------------------------------------------------
Kroatische Zentrale für Tourismus
Rumfordstraße 7
80469 München
Tel: 0049 / (0)89 / 22 33 44
Fax: 0049 / (0)89 / 22 33 77
http://www.kroatien.hr
Kommentar von SurferHermann:
Hallo aus München,
habe alle Ausführungen und Gesetzestexte durchgelesen. Bin auch gerade dabei an deutsche Stellen zu schreiben.
Unter anderem stören mich ein paar Dinge an den Texten.
Bei keinem Gesetz wurde z. B. eine Bestimmung des Brandschutzes nach EU-Richtlinien erwähnt, wie z. B. Fluchtwege mit entsprechender Kennzeichnung, Einrichtungen von Restaurants und Gebäuden mit Brandschutzmitteln (Feuerlöscher, Sprinkleranlage, Fluchtwegkennzeichnung, Erste-Hilfe-Kasten, Feuermelder, ......), sowie auch auf dem Campingplatz Feuerlöschhydranten mit Kennzeichnung, ausreichende Anfahrtswege für Rettungsfahrzeuge, usw., alles nach EU-Richtlinien. Wollen die Kroaten zur EU, dann sollen sie auch grundsätzlich den Standard erfüllen, da gehört auch der Biasuzzi dazu.
Wo ist die Kommission, die den Standard abnimmt und jährlich kontrolliert? Werde diversen Behörden noch ein paar Sachen stecken, habs im früheren Schreiben schon erwähnt. Bin fest entschlossen diese Themen an einige Stellen zu schreiben.
Davon abgesehen, ist euch schon aufgefallen, daß in der neuen Preisliste der FKK-Bereich ohne Wasser und Strom abgehandelt wird (außer ich bin zu deppert zum Lesen) . Wie soll das gehen..... Camper go Home. Der Stinkstiefel spekuliert wie schon ein paar mal erwähnt auf ganz andere Geschichten......
Und die Sandra gibt den Grund hinterm Zaun ums Verrecken nicht her. Die will einfach nicht, kenne sie als Powerfrau. Hoffe schon langsam auf einen Volksaufstand,.... wenn die Kroaten nicht zu blöd sind.
Der Kazela muß zum Politikum werden, Korruption hatten die in Kroatien ja schon. Die versuchen jetzt natürlich diese Sachen aus der Presse herauszuhalten, und Feuer muß man schüren, man kann nur gewinnen. Sehe das Land Kroatien Richtung Cosa Nostra abtauchen, aber wo soll man noch Urlaub machen, kenne keine Ecke wo es einigermaßen passt, möchte jetzt nicht auf Details eingehen, will keinem weh tun.
Melde mich wieder
SurferHermann
Kommentar von medulinka:
Hallo Hermann!
Ich finds super, daß du da mal nachfragst. Bis jetzt ist ja überhaupt noch keine Antwort von den Meduliner Stellen gekommen. Ohne unken zu wollen, glaub ich mittlerweile auch nicht mehr dran, daß sich da was ändert. Die offiziellen Büros putzen sich meiner Meinung nach alle ab mit der Begründung, daß das Sache des Betreibers ist.
Schade, ja - aber leider ist das wohl so.
Liebe Grüße
Heidi
Kommentar von SurferHermann:
Hallo Kazelagemeinde,
habe mich eingehend bei uns in München bei den Kollegen im Planungsreferat und Baureferat über mögliche Interventionen erkundigt.
So wie es aussieht, begünstigt das kroatische Gesetz alle "Unternehmer". Fatal ist nun leider, daß die Kroaten noch nicht bei der EU sind. Dann gilt eine sogenannte "Besitzstandswahrung", also vollendete Tatsachen.
Änderungen mit Bau- und Planungsverfahren dauern bis zur Ewigkeit. Die haben einfach einen "Persilschein". Unterstützung der Cosa Nostra inbegriffen. So wie es aussieht verlassen alle das Schiff Kazela, und der letzte macht das Licht aus. Bin leider noch kein Dauercamper und will auch nicht im August um Strom und Wasser betteln. Werde die Entwicklung im Auge behalten und über meinen Nachrichtendienst Infos einholen. Sollte es befürchtet schlimmer werden, sehe auch ich mich gezwungen auf viellecht den Ulika auszuweichen. Es tut mir in der ganzen Seele weh mein geliebtes Surfrevier aufgeben zu müssen. Alle Götter dieser Welt laßt mich diesem Hundsfott begegnen, 36 Jahre Kampfsport sollen nicht umsonst gewesen sein.
Mit Weltuntergangsstimmung habe vom Ende der "Kazela News" jetzt gelesen. Ein Stück Kazelageschichte scheint nun vorbei zu sein.
Trotz allem alles Gute zum Ruhestand, selber habe ich frühestens 4 und spätestens 7 Jahre, mit einem Riesenpaket an Plänen.
Was bleibt sind schöne Erinnerungen und viele liebgewonnene Urlaubsfreunde.
Gruß an alle
SurferHermann
Kommentar von medulinka:
Hallo SurferHermann!
Schön wieder was zu lesen von dir. Meine Mails kommen anscheinend nicht an, also schreib ich besser hier dazu.
Was ich so lese sind deine Erkundigungen genauso negativ ausgegangen wie befürchtet. Es hat auch unser Brief nichts gebracht. War alles für d'Würscht. Tja, dein Kampfsport nützt dir leider jetzt auch nix, denn der Verursacher dieser Misere ist schon bei seinen Ahnen. Da sollst du noch lange nicht hingehen müssen.
Deine Befürchtungen, daß du bei Dauercampern um Wasser und Strom betteln mußt, sind aber unbegründet. In unserer hintersten Ecke wird wahrscheinlich keiner mehr die Pauschale von 2800 Euro einzahlen. Schuri hört auch auf hat er mir gesagt, genauso wie Elisabeth und Horst. Ich nehme außerdem an, daß Werner + Monika keine Pauschale mehr nehmen, also werden wahrscheinlich genügend vordere Plätze mit Strom und Wasseranschluß frei bleiben.
Ausweichmöglichkeiten bieten sich im Notfall mit Ulika, Istra und Baldarin auf Cres an, aber ich glaube, daß im Prinzip nur Dauercamper und längerurlaubende Camper von den extremen Preisen betroffen sind. Solange Kazela noch FKK ist kannst ja dein Surfrevier noch nützen.
Irgendwie freuts mich, daß meine Kazela News abgehen werden. Es hat mir wirklich Spaß gemacht. Du, oder Jeder der Neuigkeiten hat, kann sie trotzdem auf die Homepage schreiben. Eröffne doch das nächste Mal einen eigenen Artikel und versteck deine Informationen nicht in Kommentaren. Das ist schade drum. Du kannst Artikel schreiben, das weiß ich und es ist auch nichts dabei. Geht alles ganz einfach wie ein Mail abschicken.
Also dann Hermann, ich wünch dir weiterhin eine schöne Zeit in Kazela. Ärgere dich nicht zuviel, das bringt nix. Jedes Wort an diese Italiener ist unnötig und verschwendet.
Liebe Grüße
Heidi
Kommentar von Anni Rieger:
Traurig, traurig! wo sollen wir jetzt hin? Uns werden auch unsere alten Campingfreunde sehr abgehen. Ade Kazela - Werner & Anni
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